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    Kanzlei für Medizinrecht

  • Über uns

    Wir sind Spezialisten im Medizinrecht und bieten anwaltliche Unternehmensberatung in Mainz und bundesweit.

     

    Joachim Messner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Medizinrecht
    Milana Sönnichsen
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Medizinrecht

     

    Wir beraten und vertreten im Gesundheitsmarkt tätige Unternehmer wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Kliniken und Hersteller in allen Fragen des Medizinrechts.

    Wir bieten Kompetenz, Erfahrung und Einsatz zum Nutzen unserer Mandanten. Im Dienste Ihres Erfolgs führen wir rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenzen zielgerichtet zusammen.

    Wir beraten bei Bedarf auch auf Englisch, Französisch, Russisch und Ukrainisch.

     

    Keine Zeit, zu uns zu kommen? Wir kommen zu Ihnen. Wir agieren bundesweit – vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

  • Unser Angebot

    Sprechen Sie uns an: Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Kooperationen, seien es Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren oder sonstige Kooperationen zwischen einzelnen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, wie etwa Krankenhäuser, Apotheker, pharmazeutische Unternehmen.

    Wir beraten ärztliche Berufsverbände – auch im Hinblick auf berufspolitische Entwicklungen und zur Vorbereitung von Gesetzesinitiativen.

     

    Wir begleiten Sie mit einer umfassenden rechtlichen Beratung unter Berücksichtigung strategischer und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte. Unser Ziel ist, Ihren unternehmerischen Erfolg dauerhaft im Gesundheitsmarkt zu sichern.

  • Unsere Leistungen

    Das Medizinrecht ist eine komplexe rechtliche Materie, insbesondere auch deshalb, weil sich verschiedene Rechtsgebiete wie beispielsweise das Sozialrecht und das allgemeine Zivil- und Gesellschaftsrecht überlagern. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die entsprechenden Erfahrungen im Umgang mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen und Zulassungsausschüssen zu haben. Wir verfügen darüber.

    In diesen Rechtsgebieten sind wir Ihr Ansprechpartner:
    Ärztliches und zahnärztliches Berufsrecht, Gesellschaftsrecht, insbesondere ärztliche und zahnärztliche Kooperationsmodelle, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Arbeitsrecht im Gesundheitswesen, insbesondere Chefarztrecht, Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen, Apothekenrecht, Vertragsarztrecht, Sozialversicherungsrecht, insbesondere betreffend die Regelungen des SGB V.

    Wir unterstützen Sie

    • bei Kooperationsverträgen zwischen Angehörigen desselben Berufs, z.B. Gemeinschaftspraxen und Berufsausübungsgemeinschaften sowie bei berufs- oder sektorenübergreifenden Kooperationen, z.B. durch Ärzte, Apotheker und Kliniken als Medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder im Bereich Integrierte Versorgung

    • beim Praxismarketing einschließlich Fragen zum Heilmittelwerberecht (HWG) und Werberecht für Ärzte und Zahnärzte, zum Angebot und zur Abrechnung von Selbstzahlerleistungen (IGeL/GOÄ-Abrechnung) und zu ergänzenden Leistungsangeboten, z.B. im Rahmen gewerblicher praxisparalleler Gesundheitsinstitute

    • bei Regress- und Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren

  • Qualität

    Wir engagieren uns als Referenten beim Landesprüfungsamt des Justizministeriums Rheinland-Pfalz, bei der European Business School,  ärztlichen und zahnärztlichen Berufsverbänden sowie bei ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen.

    Für den Austausch unter Praktikern im Medizinrecht organisiert unsere Kanzlei federführend im Raum Frankfurt/Rhein-Main Fortbildungskreise im Medizinrecht und lädt dazu regelmäßig spezialisierte externe Fach-Referenten ein.

     

    Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen wird von den Rechtsanwaltskammern Frankfurt / Main und Koblenz regelmäßig nach § 15 FAO zur Fortführung des Fachanwaltstitels im Medizinrecht anerkannt.

  • Schulungen

    Zu verschiedenen rechtlichen Themen bieten wir Ihnen eine Inhouse-Schulung Ihres Teams am Standort Ihrer Praxis, Ihres Ärztehauses oder Ihres Ärztenetzes an. Folgende Themen können Sie aktuell buchen:

    • Gründung und Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
    • Ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser und Krankenhausärzte
    • Kooperation zwischen Krankenhäusern und Ärzten, Heil- und Hilfsmittelerbringern und Apotheken
    • Arztpraxis – Gewerbeunternehmen – Gesundheitsinstitut
    • Kauf und Verkauf von Arzt- und Zahnarztpraxen, Kauf und Verkauf von Beteiligungen an Arzt- und Zahnarztpraxen, Lizensierung
    • Antikorruptionsgesetz - Compliance in den Praxis- und Unternehmensstrukturen

    Fordern Sie bitte hier weitere Informationen zu unseren Schulungen an:

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